Was enthält ein Nutzwertgutachten?

Nutzwertgutachten von Michaela Rom aus Kundl

Ein Nutzwertgutachten besteht aus mehreren fachlich und rechtlich relevanten Bestandteilen. Ziel ist es, die Miteigentumsanteile einer Liegenschaft klar, nachvollziehbar und gesetzeskonform darzustellen.

Struktur & Inhalte des Gutachtens

  1. Das Gutachten beginnt mit einer topografischen Aufstellung aller vorhandenen Nutzungseinheiten. Dazu gehören Wohnungen, Geschäftsräume, Nebenflächen sowie Außenanlagen. Größe, Lage und Widmung jeder Einheit werden genau dokumentiert.
  2. Anschließend erfolgt die Feststellung des baulichen Bestands inklusive aller selbstständigen Nutzungseinheiten sowie der auf der Liegenschaft vorhandenen KFZ-Abstellplätze. Auf Basis dieser Daten wird die § 6 WEG-Bescheinigung erstellt, die für die rechtliche Umsetzung der Eigentumsverhältnisse erforderlich ist.
  3. Ein zentraler Bestandteil des Gutachtens ist die Festlegung der sogenannten Richtnutzwerte. Dabei werden Zu- und Abschläge berücksichtigt – etwa für Belichtung, Lage im Gebäude oder technische Ausstattung. Daraus ergibt sich die Grundlage für die spätere Nutzwertberechnung.

Ergebnis: Rechtssichere Eigentumsaufteilung

Im letzten Schritt werden die Einzelnutzwerte berechnet und zu einem Gesamtnutzwert zusammengeführt. Diese Werte geben an, wie hoch der Anteil des jeweiligen Eigentümers an der gesamten Liegenschaft ist. Das fertige Nutzwertgutachten ermöglicht damit die rechtssichere Begründung von Wohnungseigentum sowie die Eintragung im Grundbuch. Ich stelle sicher, dass alle Angaben vollständig, korrekt und nachvollziehbar aufbereitet sind – für Eigentümer, Notare und Behörden gleichermaßen verständlich.