Voraussetzungen für ein Nutzwertgutachten
Nutzwertgutachten von Michaela Rom aus Kundl
Damit ein Nutzwertgutachten erstellt werden kann, müssen bestimmte rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllt sein. Ich prüfe Ihre Unterlagen gerne im Vorfeld und berate Sie zu eventuell fehlenden Dokumenten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Erstellung eines Nutzwertgutachtens sind mehrere Dokumente erforderlich, die den aktuellen rechtlichen und baulichen Zustand der Liegenschaft widerspiegeln. Dazu zählen insbesondere:
- Ein aktueller Grundbuchauszug der Liegenschaft
- Baukonsenspläne bzw. Bestandspläne (genehmigte Ausführungspläne)
- Baubescheid oder Baugenehmigung
- Einreichpläne bei Neubauten oder Umbauten
- Gegebenenfalls Bestätigungen zu Widmung & Nutzung
Bei Neubauten liegen diese Unterlagen meist vollständig vor. Bei älteren Objekten kann es jedoch notwendig sein, fehlende Pläne nachträglich zu erstellen oder eine sogenannte Konsensfeststellung bei der Behörde zu beantragen. Ich unterstütze Sie bei der Klärung dieser Punkte und helfe, alle Voraussetzungen rechtzeitig zu erfüllen.
Besonderheiten bei Altbauten
Gerade bei älteren Liegenschaften fehlen häufig konsensgemäße Pläne oder es bestehen Abweichungen vom ursprünglichen Baubescheid. In solchen Fällen kann eine zusätzliche Vermessung erforderlich sein. Auch eine nachträgliche Genehmigung durch die zuständige Behörde ist möglich – ich vernetze Sie bei Bedarf mit erfahrenen Planern oder Vermessern. Wichtig ist: Ein Nutzwertgutachten kann nur für eine gesamte Liegenschaft erstellt werden – nicht für einzelne Wohnungen. Ich begleite Sie gerne bei allen Schritten, um die Voraussetzungen vollständig & korrekt zu erfüllen.