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Wozu benötigt man ein Nutzwertgutachten?

Nutzwertgutachten von Michaela Rom aus Kundl

Ein Nutzwertgutachten ist notwendig, wenn eine Liegenschaft in rechtlich abgesicherte Eigentumseinheiten aufgeteilt werden soll. Es bildet die Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum und ist Voraussetzung für viele weitere rechtliche Schritte.

Grundlage für Wohnungseigentum & Grundbucheintragung

Ohne ein gültiges Nutzwertgutachten kann keine Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch erfolgen. Das Gutachten legt fest, wie sich die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft auf die einzelnen Nutzungseinheiten – etwa Wohnungen, Geschäftsräume oder KFZ-Stellplätze – verteilen. Diese eindeutige Zuteilung ist rechtlich erforderlich, damit jede Einheit einem bestimmten Eigentümer zugeordnet werden kann. Gerade bei Neubauten, Erbschaften oder bei der Umwandlung von bestehenden Objekten in einzelne Einheiten ist ein Nutzwertgutachten zwingend erforderlich. Es schafft Klarheit, Rechtssicherheit und eine transparente Grundlage für Eigentumsverhältnisse.

Weitere Einsatzbereiche in der Praxis

Ein Nutzwertgutachten wird auch benötigt, wenn sich an einem Objekt bauliche Änderungen ergeben – etwa durch Um- oder Zubauten, die sich auf bestehende Anteile auswirken. In solchen Fällen kann das ursprüngliche Gutachten ergänzt oder angepasst werden. Auch bei der Vorbereitung von Schenkungen, Verkäufen oder bei der Neuregelung von Miteigentum ist ein aktuelles Gutachten unverzichtbar. Ich unterstütze Sie dabei mit fachlicher Kompetenz und persönlicher Betreuung – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur rechtssicheren Erstellung.